2.3. Aus der Verfügung vom 1. Juni 2022 sowie der Eingabe der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 27. Juni 2022 geht nicht eindeutig hervor, ob sie die Erstellung des DNA-Profils auch im Hinblick auf den Vorfall vom 31. Mai 2022 angeordnet hat. Dabei wird dem Beschwerdeführer vorgeworfen, in die Liegenschaft an der [Strasse und Hausnummer] in R. eingedrungen zu sein. Es seien in der besagten Liegenschaft Betäubungsmittel und entsprechende Utensilien sowie Einbruchswerkzeug vorgefunden worden (vgl. angefochtene Verfügung). Da der Beschwerdeführer anerkennt, Betäubungsmittel besessen zu haben (Beschwerde Ziff. II. 2.3) und am 31. Mai 2022 in die Liegenschaft an der [