2.2.4. Im Zusammenhang mit der Strafuntersuchung betreffend den Einbruchdiebstahl vom 16. April 2022 an der [Strasse und Hausnummer] in R. waren die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erstellung des DNA-Profils vom Beschwerdeführer damit erfüllt. Die angefochtene Verfügung der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten ist insoweit nicht zu beanstanden und die Beschwerde ist diesbezüglich abzuweisen.