2.2. 2.2.1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verdächtigt den Beschwerdeführer, für einen Einbruchdiebstahl vom 16. April 2022 in R., [Strasse und Hausnummer], verantwortlich zu sein. Zur Aufklärung dieser Gegenstand der laufenden Untersuchung bildenden Straftat ordnete sie die Erstellung eines DNA-Profils an. Der Beschwerdeführer bestreitet, für den Einbruchdiebstahl vom 16. April 2022 verantwortlich zu sein (Einvernahme vom 1. Juni 2022 in Beschwerdebeilage 3, Frage 48). Er macht geltend, allfällige, in der Wohnung an der [Strasse und Hausnummer] vorhandene DNA-Spuren könnten aus der Zeit stammen, während der er legal dort gewohnt habe (Beschwerde Ziff. II. 2.4).