3. 3.1. Gegen diese ihm am 1. Juni 2022 persönlich ausgehändigte Verfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 13. Juni 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde. Er beantragte, der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten sei zu untersagen, vom bestehenden WSA des Beschwerdeführers ein DNA- Profil zu erstellen, unter Erteilung der aufschiebenden Wirkung sowie unter Kostenfolgen zu Lasten der Staatskasse. 3.2. Mit Verfügung vom 16. Juni 2022 erteilte der (ehemalige) Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau der Beschwerde die aufschiebende Wirkung.