2. Mit Verfügung vom 1. Juni 2022 ordnete die Staatsanwaltschaft Muri-Brem- garten die Erstellung eines DNA-Profils betreffend den Beschwerdeführer an. Sie wies die Kantonspolizei Aargau an, die Erstellung des Profils vom entnommenen Wangenschleimhautabstrich (WSA) in Auftrag zu geben.