Erst erklärte er, er habe einen Schlüssel in der Hand gehabt (Frage 73). Gleich darauf sagte er aus, es sei kein Schlüssel (Frage 74), er wisse nicht, was er gehalten habe (Frage 75), er habe nichts Spezielles gehalten (Frage 76), er habe gar nichts gehalten (Frage 77 f.). Am Ende der Einvernahme gab er wiederum an, bei der ersten Auseinandersetzung einen Schlüssel hervorgenommen zu haben (Frage 100 f.).