Er habe während dieser Zeit einen Sprach- und einen Integrationskurs besucht. Der Grund für den Beizug der Dolmetscherin zur Hafteinvernahme vom 31. Mai 2022 sei gewesen, dass sich der Beschwerdeführer möglichst präzise äussern könne. Es dürfe daraus nicht geschlossen werden, dass er über bescheidene Sprachkenntnisse verfüge. Der Staatsanwalt habe sicherstellen wollen, dass der Beschwerdeführer alle juristischen Begriffe verstehe und habe deshalb von sich aus eine Dolmetscherin aufgeboten. Im Alltag könne sich der Beschwerdeführer problemlos in deutscher Sprache unterhalten und habe deshalb bereits für die Post und auch für das Strassenverkehrsamt arbeiten können.