Diesbezüglich habe der Beschwerdeführer in der Hafteinvernahme vom 31. Mai 2022 widersprüchliche Angaben gemacht. Erst habe er ausgesagt, er habe einen Schlüssel in der Hand gehalten, danach habe er erklärt, er hätte gar nichts in der Hand gehalten und später habe er wiederum zugegeben, dass er einen Schlüssel in der Hand gehalten habe. Es sei durch die Polizei ein Messer sichergestellt worden, welches noch auf Spuren zu untersuchen sei. Auf den Videoaufnahmen sei weiter ersichtlich, dass der Beschwerdeführer während der Auseinandersetzung nie seine rechte Hand geöffnet habe und seine Schlagbewegungen atypisch für reine Faustschläge aber typisch für Schnittversuche seien.