Er sei bereits mehrfach wegen Diebstahls und mehrfachen Hausfriedensbruchs vorbestraft und neige dem Konsum von Alkohol sowie Kokain zu. Im Falle einer gerichtlichen Verurteilung insbesondere wegen des Tatvorwurfs der schweren Körperverletzung habe er nicht nur mit einer einschneidenden Freiheitsstrafe, sondern auch mit einer obligatorischen Landesverweisung zu rechnen. Angesichts der geschilderten instabilen Lebenssituation bzw. der kaum vorhandenen Verwurzelung in der Schweiz stellten die drohenden Sanktionen ausreichend Anreize dar, um sich dem Strafverfahren durch Flucht zu entziehen.