In der Folge hätten sich die Beteiligten gegenseitig Faustschläge und Fusstritte ausgeteilt. Selbst als D. am Boden gelegen sei, hätten der Beschwerdeführer und B. weiter auf diesen eingeschlagen. Der Beschwerdeführer habe insgesamt fünf bis sechs Mal mit seiner rechten Hand bzw. Faust sowie mit seinem Fuss auf D. eingeschlagen. D. habe sich durch die Auseinandersetzung auf seiner rechten Wange eine massive Schnittverletzung zugezogen. Weiter soll er eine Nasenbeinfraktur erlitten haben.