Anfechtungs- Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau gegenstand vom 2. Juni 2022 betreffend den Antrag auf Untersuchungshaft in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau führt gegen A. (nachfolgend: Beschwerdeführer) eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts auf schwere, evt. versuchte schwere Körperverletzung (Art. 122 Abs. 2, evt. i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB) und Raufhandel (Art. 133 Abs. 1 StGB). Der Beschwerdeführer wurde am 30. Mai 2022 festgenommen.