3. 3.1. Gegen diesen Beschlagnahmebefehl liess A. (fortan: Beschwerdeführer) mit Eingabe vom 19. Januar 2022 Beschwerde erheben mit folgenden Anträgen: " 1. Auf die Beschlagnahme des PW BMW 535d, SO […], sei zu verzichten. 2. Die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, den PW BMW 535d, SO […] dem Beschuldigten herauszugeben. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin resp. des Staates." 3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 10. Februar 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen.