1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird Ziffer 2 der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 20. Mai 2022 aufgehoben und die Sache zu neuem Entscheid im Sinne der Erwägungen an die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau zurückgewiesen. 2. Soweit die Beschwerdeführer anderes oder mehr verlangen, wird die Beschwerde abgewiesen.