Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Rechtsvertreterin die Beschwerde und zwei Stellungnahmen zu verfassen sowie die Einstellungsverfügung, die Beschwerdeantwort und die Stellungnahmen des Betroffenen zu studieren hatte. Ein zeitlicher Aufwand von insgesamt 8 Stunden erscheint damit angemessen (5 Stunden für das Verfassen der Beschwerde und der beiden Stellungnahmen, 2 Stunden für das -9-