indes in der angefochtenen Verfügung ausgegangen wird), wären sie zu- -5- mindest als verfahrensbeteiligte Dritte i.S.v. Art. 105 Abs. 1 lit. f StPO gestützt auf Art. 105 Abs. 2 StPO zur Erhebung der Beschwerde legitimiert. Auf die form- und fristgerecht erhobene Beschwerde ist damit einzutreten.