" Die Beschwerde sei abzuweisen und die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 20. Mai 2022 sei zu bestätigen, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdeführer." 3.5. Mit Eingabe vom 21. September 2022 verzichtete die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau auf die Erstattung einer Stellungnahme zur Beschwerdeantwort des Betroffenen. -4- 3.6. Mit Eingabe vom 29. September 2022 reichten die Beschwerdeführer eine Stellungnahme ein und hielten an ihren mit Beschwerde gestellten Anträgen fest.