2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 3.2. Am 22. Juli 2022 leisteten die Beschwerdeführer die mit Verfügung vom 12. Juli 2022 eingeforderte Sicherheit für allfällige Kosten von insgesamt Fr. 1'000.00. 3.3. Mit Eingabe vom 5. August 2022 erstattete die Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau die Beschwerdeantwort und beantragte die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 3.4. Mit Eingabe vom 14. September 2022 erstattete der Betroffene die Beschwerdeantwort und beantragte: