" 1. Es sei Ziffer 2 der Einstellungsverfügung vom 20.05.2022 aufzuheben und damit namentlich die verfügte Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände des Verstorbenen an dessen erstgeborenen Sohn und die Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände an die Beschwerdeführerin, stellvertretend an die Unterzeichnende als deren Prozessvertreterin, anzuordnen. Eventualiter Es sei von einer Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände bis zum Abschluss des Zivilverfahrens abzusehen und die beschlagnahmten Gegenstände weiterhin zu verwahren.