das BAZG sichergestellt und nicht durch die Staatsanwaltschaft Muri-Brem- garten beschlagnahmt worden waren, da der Beschlagnahmebefehl gemäss plausibler Darlegung der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten bewusst noch nicht an den Beschwerdeführer ausgehändigt worden war und keine Veranlassung zur Beschlagnahme seitens der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten mehr bestand (vgl. Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 22. Juni 2022). Entsprechend hob die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten in ihrer Einstellungsverfügung vom 11. Mai 2022 auch nicht eine allfällige Beschlagnahme auf, sondern gab die sichergestellten Gegenstände lediglich frei.