Wie oben bereits ausgeführt (vgl. E. 4.2.3. hiervor), hat die Staatsanwaltschaft Muri-Brem- garten bereits kurze Zeit nach Verfahrenseröffnung (30. März 2022) dem Beschwerdeführer die beabsichtigte Verfahrenseinstellung mitgeteilt (9. Mai 2022) und das Strafverfahren schliesslich eingestellt (11. Mai 2022). Aufgrund des geringen Zeitraums zwischen Verfahrenseröffnung und -ein- stellung sowie der in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht anfangs noch unklaren Verhältnisse ist gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten zu konstatieren, dass die entsprechenden Gegenstände bis zur Einstellung des Strafverfahrens am 11. Mai 2022 nach wie vor durch