Wie den Akten weiter entnommen werden kann, wurde die Polizei am 30. März 2022 mit der Aushändigung des Beschlagnahmebefehls an den Beschwerdeführer anlässlich seiner Einvernahme beauftragt. Im vorliegenden Fall kam es unbestrittenermassen weder zu einer Einvernahme des Beschwerdeführers noch wurde ihm der Beschlagnahmebefehl ausgehändigt.