4.3.2. Mit Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 11. Mai 2022 wurden sämtliche Gegenstände des Beschwerdeführers freigegeben und die Fachstelle SIWAS wurde angewiesen, die Rückgabe der Gegenstände an den Beschwerdeführer vorzunehmen. Da die Einstellungsverfügung unterdessen in Rechtskraft erwachsen ist, kann der Beschwerdeführer folglich die Herausgabe seiner Gegenstände verlangen, wobei die Rückgabe ohnehin bereits erfolgt sein dürfte. Auch diesbezüglich liegt kein aktuelles Rechtsschutzinteresse vor, zumal der Beschwerdeführer wiederum in keiner Weise darlegt, inwiefern ihm hieraus ein Rechtsnachteil erwachsen ist.