Ein Rechtsnachteil ist sodann auch nicht ersichtlich, was der Beschwerdeführer implizit selber eingesteht, indem er geltend macht, bis zur Parteimitteilung über die Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 9. Mai 2022 nichts vom gegen ihn hängigen Strafverfahren gewusst zu haben (vgl. Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 1. Juli 2022, S. 1). Soweit der Beschwerdeführer moniert, die Staatsanwaltschaft Muri-Brem- garten habe bei seiner Einwohnergemeinde in der Steuererklärung "herumgeschnüffelt", indem sie mittels Editionsverfügung vom 30. März 2022 die Steuerunterlagen eingefordert habe, ist er nicht zu hören, da die Behör-