Falls tatsächlich die Zollbehörde die Waffen beschlagnahmt habe, dann sei die Beschlagnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten ohnehin überflüssig gewesen. Schliesslich sei dem Staatsanwalt vorzuwerfen, dass er voreilig die Beschlagnahmeverfügung erlassen habe.