Es gebe auch Indizien, welche darauf hindeuten würden, dass die Beschlagnahmeverfügung vorsorglich erlassen worden sei und zum Zeitpunkt des Erlasses noch gar keine polizeilichen Erkenntnisse vorgelegen hätten, so dass die angeblichen "vorgängigen polizeilichen Erkenntnisse" krass unwahr seien. Es liege zudem nicht in der Kompetenz der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten, über die Eröffnung einer Verfügung zu entscheiden, sie habe das von Gesetzes wegen zu tun. Falls tatsächlich die Zollbehörde die Waffen beschlagnahmt habe, dann sei die Beschlagnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten ohnehin überflüssig gewesen.