die Parteimitteilung vom 9. Mai 2022 von der Strafuntersuchung erfahren habe, sei die Rechtsmittelfrist gegen die Beschlagnahmeverfügung längst abgelaufen gewesen. Dass die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten erkannt habe, dass an den Vorwürfen gegen ihn nichts dran sei, würde diese nicht davon entbinden, nach den gesetzlichen Vorgaben vorzugehen. Es gebe auch Indizien, welche darauf hindeuten würden, dass die Beschlagnahmeverfügung vorsorglich erlassen worden sei und zum Zeitpunkt des Erlasses noch gar keine polizeilichen Erkenntnisse vorgelegen hätten, so dass die angeblichen "vorgängigen polizeilichen Erkenntnisse" krass unwahr seien.