2.2. Mit Beschwerdeantwort vom 22. Juni 2022 verweist die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten primär auf die Akten und die Begründung der Einstellungsverfügung vom 11. Mai 2022. Ergänzend führt sie an, dass die fragliche Beschlagnahmeverfügung nach telefonischer Rücksprache des polizeilichen Sachbearbeiters bei der Verfahrensleitung bewusst nicht ausgehändigt worden sei, da aufgrund der vorgängig getätigten polizeilichen Ermittlungen keine Veranlassung mehr zur Beschlagnahme bestanden habe. Die fraglichen Gegenstände seien damit nie von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten beschlagnahmt, sondern von der Zollbehörde sichergestellt worden.