Mit E-Mail vom 25. Mai 2022 habe er von den Verantwortlichen eine Erklärung gefordert, bis heute habe er allerdings keine Antwort erhalten. Er rüge daher eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, da er nie über die gegen ihn laufende Untersuchung informiert worden sei und sich zu keinem Zeitpunkt habe äussern können. Ferner sei er nicht über die Beschlagnahmeverfügung informiert worden, wie dies vom Gesetz zwingend erforderlich sei.