Das Ganze sei umso stossender, als er mit Datum vom 6. April 2022 bereits eine neue Einfuhrbewilligung erhalten habe. Der Beschwerdeführer habe daraufhin umgehend bei der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten Akteneinsicht genommen und eine vom 30. März 2022 datierte Beschlagnahmeverfügung gesehen. In der darin enthaltenen Rechtsmittelbelehrung werde darauf hingewiesen, dass man die Verfügung dem Angeschuldigten zu eröffnen habe. Mit E-Mail vom 25. Mai 2022 habe er von den Verantwortlichen eine Erklärung gefordert, bis heute habe er allerdings keine Antwort erhalten.