1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten führte gegen A. eine Strafuntersuchung wegen einer Widerhandlung gegen das Waffengesetz. 2. Mit Verfügung vom 11. Mai 2022 stellte die Staatsanwaltschaft Muri-Brem- garten das Strafverfahren gegen A. in Anwendung von Art. 319 Abs. 1 lit. b StPO ein und verfügte gleichzeitig die Freigabe einer Handfeuerwaffe mit Magazin, einer Export-Rechnung, eines Waffenbegleitscheins, einer Reinigungsanleitung, einer Anleitung zur Produkteverpackung und eines Spe- zial-Waffenöls. Die Einstellungsverfügung wurde am 13. Mai 2022 von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigt und erwuchs unangefochten in Rechtskraft.