3.3. Für die Klärung der Täterschaft ist u.a. die Auswertung von DNA-Spuren auf den sichergestellten Gegenständen dienlich. Die Erstellung des DNA- Profils ist daher für die Klärung der Täterschaft geeignet und erforderlich. Auch für die weiteren Delikte im Zeitraum vom 20. April 2022 bis 16. Mai 2022 ist nicht ersichtlich, welche gleichermassen erfolgsversprechenden Untersuchungsmassnahmen zur Verfügung stünden, insbesondere da zurzeit keine Zeugen bekannt sind. Die Zwangsmassnahmen sind angesichts der dem Beschwerdeführer zur Last gelegten Vorwürfe bzw. der möglichen Anzahl an Geschädigten und des hohen Sachschadens durchaus verhältnismässig.