Als Tatwerkzeug habe die Täterschaft jeweils Steine benutzt, wobei primär Fahrzeugscheiben und Schaufenster beschädigt worden seien. Auffällig ist zudem der Umstand, dass sämtliche Sachbeschädigungen ohne Bereicherungsabsicht erfolgt sein sollen, da - soweit bekannt - keinerlei Gegenstände entwendet worden sind (vgl. Sachverhaltsbericht der Kantonspolizei Aargau vom 17. Mai 2022, S. 2). Im Ergebnis ist auch betreffend die weiteren Delikte im Zeitraum vom 20. April 2022 bis 16. Mai 2022 von einem hinreichenden Tatverdacht auszugehen.