Die hierfür ausgerückten Polizisten stellten anlässlich ihrer Intervention eine starke Ähnlichkeit zwischen dem Beschwerdeführer und der Person auf den - polizeiintern verbreiteten - Bildern der Videoüberwachung des Tankstellenshops vom 14. Mai 2022 und somit dem mutmasslichen Täter fest. Ferner trug der Beschwerdeführer bei seiner Verhaftung die gleichen Schuhe wie die Person auf den Bildern der Videoüberwachung der Tankstelle (vgl. Sachverhaltsbericht der Kantonspolizei Aargau vom 17. Mai 2022, S. 3). Schliesslich wurde der Beschwerdeführer an seinem Aufenthaltsort […] festgenommen, was der mutmassliche Täter gegenüber den -8-