B. und C. (fortan: Auskunftspersonen) begaben sich gemäss ihren Schilderungen gegenüber der Polizei unmittelbar nach "zwei lauten Knallen" vom Gartensitzplatz zum Fahrzeug und seien auf eine ihnen unbekannte - neben dem beschädigten Fahrzeug stehende -Person getroffen. Auf das Geschehene angesprochen habe sich die Person vom Tatort entfernt, worauf ihr die Auskunftspersonen gefolgt seien. Als die Person dies bemerkt habe, habe sie zu einem Stein gegriffen und diesen gegen eine Lärmschutzwand der SBB geworfen (vgl. Sachverhaltsbericht der Kantonspolizei Aargau vom 17. Mai 2022, S. 3).