2.3. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verweist in ihrer Beschwerdeantwort vom 28. Juni 2022 auf das Beschwerdeverfahren SBK.2022.177, in welchem die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Haftentscheid des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 19. Mai 2022 behandelt worden sei. Nachdem das Obergericht des Kantons Aargau mit Entscheid vom 15. Juni 2022 den dringenden Tatverdacht gegen den Beschwerdeführer bestätigt habe, sei auch vorliegend der hinreichende Tatverdacht gegen den Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der DNA-Profilerstellung zu bejahen. -5-