Rechtsmedizin des Kantonsspitals Aarau auswerten zu lassen. A. weigerte sich gleichentags um 01:04 Uhr, sich den angeordneten Massnahmen freiwillig zu unterziehen. Es erfolgten keine zwangsweisen Probenabnahmen. 2. In Bestätigung der am 21. Mai 2022 um 00:11 Uhr mündlich erfolgten Anordnung wies die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg die Regionalpolizei Oberes Fricktal mit schriftlicher Verfügung vom 23. Mai 2022 an, eine Blut- und Urinprobe und eine ärztliche Untersuchung durch eine medizinische Fachperson durchführen und die Proben durch das Institut für Rechtsmedizin des Kantonsspitals Aarau auswerten zu lassen.