Rechtsanwalt Ralph Schiltknecht mit Verfügung vom 7. Juni 2022 mit Wirkung ab 3. Juni 2022 als amtlichen Verteidiger des Beschwerdeführers ein (Verfügung in UA Dossier Verschiedenes C1). Mit Verfügung vom 16. Juni 2022 räumte die (ehemalige) Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau diesem eine Frist von 10 Tagen zur Ergänzung der vom Beschwerdeführer selbst verfassten Beschwerde ein, welche ungenutzt verstrichen ist. Inwiefern der Beschwerdeführer nicht hinreichend verteidigt oder weshalb die Zeit für die Beschwerdeerhebung nicht ausreichend gewesen sein soll, ist damit nicht ersichtlich.