für die (Haus-) Durchsuchung vom 11. Mai 2022 existiert habe bzw. vorgewiesen worden sei. Er und seine Freundin hätten der (Haus-) Durchsuchung vom 11. Mai 2022 auch nicht beigewohnt. Diese sei rechtswidrig. Ein Protokoll erhalten, unterzeichnet oder anerkannt habe er nie. Auch das Durchsuchungs- und Untersuchungsprotokoll vom 11. Mai 2022 habe er nie erhalten. Da die polizeilichen Sicherstellungen vom 11. Mai 2022 rechtswidrig gewesen seien, seien die am 25. Mai 2022 angeordnete Durchsuchung und Beschlagnahme der sichergestellten Gegenstände ungültig und eindeutig aussichtslos.