3. 3.1. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm führte zur Begründung des angefochtenen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehls vom 25. Mai 2022 aus, der Beschwerdeführer werde dringend verdächtigt, Marihuana anzupflanzen und damit Handel zu betreiben. Die zu durchsuchenden Gegenstände seien nach Hinweisen zum mutmasslichen Handel mit Marihuana zu durchforsten. Die zu beschlagnahmenden Gegenstände würden als Beweismittel gebraucht, seien den Geschädigten zurückzugeben oder einzuziehen.