2. 2.1. Vorab stellt der Beschwerdeführer mit Beschwerde vom 2. Juni 2022 bzw. Ergänzung vom 7. Juni 2022 den Antrag auf Siegelung der am 11. Mai 2022 sichergestellten Gegenstände. Bereits anlässlich der (Haus-)Durchsuchung vom 11. Mai 2022 beantragte der Beschwerdeführer die Siegelung von vier Mobiltelefonen und eines iPads (vgl. Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände im Anhang zum Durchsuchungs- und Untersuchungsprotokoll vom 11. Mai 2022 S. 2). Im Rahmen der Festnahmeeröffnung vom 13. Mai 2022 widerrief er seinen Siegelungsantrag (Fragen 39 bis 43).