Beschwerdeführer persönlich mit Eingabe vom 2. Juni 2022 (Datum Postaufgabe) bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit dem sinngemässen Antrag, den Durch- suchungs- und Beschlagnahmebefehl aufzuheben. Ausserdem verlangte er die Siegelung der am 11. Mai 2022 sichergestellten Gegenstände. 3.2. Ebenfalls am 2. Juni 2022 (auf der Rückseite der Beschwerde) beantragte der Beschwerdeführer die Verlängerung der Frist für eine Ergänzung der Beschwerde bzw. deren Ersetzung durch eine von einer Fachperson verfassten Beschwerde.