2.2. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm bestätigte mit schriftlichem Befehl vom 11. Mai 2022 die am selben Tag mündlich angeordnete Hausdurchsuchung. Sie bestätigte ebenfalls die Durchsuchung von Aufzeichnungen mit dem Hinweis, dass die Mobiltelefone zwecks allfälliger Auswertung sicherzustellen seien. Ausserdem bestätigte sie die mündlich angeordnete Durchsuchung von Personen und Gegenständen.