2. 2.1. Die aufgrund des Verhaltens des Beschwerdeführers und seiner Partnerin (Wegrennen und Einschliessen im Gebäude) am 11. Mai 2022 durch die mittlerweile beigezogene Kantonspolizei Aargau verständigte Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm ordnete gleichentags um 14:38 Uhr eine (Haus-)Durchsuchung in der Liegenschaft des Beschwerdeführers an. Im Anschluss an die sogleich vollzogene (Haus-) Durchsuchung stellte die Polizei diverse Gegenstände, einschliesslich elektronische Geräte, sicher.