Zudem sollte dem Beschwerdeführer das Verbot erteilt werden, Waffen zu besitzen bzw. mit sich zu führen. Schliesslich stellten insbesondere eine ambulante psychiat- risch-psychologische Behandlung und die noch nicht erfolgte neurologische Untersuchung wichtige Aspekte zur Klärung der belastenden Situation des Beschwerdeführers dar. Der Beschwerdeführer habe gegenüber den Gutachtern mit seinem Wort "als Sizilianer" versichert, dass er allfällige Massnahmen akzeptieren und diese befolgen werde (Gutachten S. 51 ff.). -8-