4.4. Dr. med. E., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH, sowie Dipl. Psych. F., Fachpsychologe Rechtspsychologie FSP, haben im Rahmen der gegen den Beschwerdeführer geführten Strafuntersuchung am 30. Mai 2022 ein Gefährlichkeitsgutachten erstattet (Beilage zur Beschwerdeergänzung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 14. Juni 2022). Darin führten die Gutachter aus, dass sich unter Berücksichtigung aller dargestellter Faktoren und deren forensischer Gewichtung vorläufig ein deutlich belastetes Risikoprofil auf Seiten des Beschwerdeführers ergebe. Das Risiko für erneute Drohungen insbesondere gegenüber Familienmitgliedern werde als hoch erachtet.