Anfechtungs- Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom gegenstand 31. Mai 2022 betreffend die Abweisung des Haftentlassungsgesuchs in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau führt gegen A. eine Strafuntersuchung wegen mehrfacher Drohung, Nötigung, mehrfacher Beschimpfung und übler Nachrede. Sie liess ihn deswegen am 28. März 2022 festnehmen.