Das Strafverfahren gegen die Beschwerdeführerin wurde mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurz- ach vom 6. April 2022 eingestellt (vgl. Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 6. April 2022 [Beschwerdeantwortbeilage 2]). Mit Gesuch vom 4. März 2021 beantragte der Beschuldigte beim Bezirksgericht Brugg die Aufhebung der Zugriffsberechtigung der Beschuldigten für die vier Privatkonten bei der E. sowie das Hypothekarzinskonto bei der F.. Den Anträgen wurde mit Entscheid des Bezirksgerichts Brugg am 1. November 2021 entsprochen (vgl. Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau vom 14. Februar 2022 [Beschwerdeantwortbeilage 3], Akten-