Zu Beginn des Jahres 2021 soll die Beschwerdeführerin eigenmächtig Bezüge vom Liegenschaftskonto getätigt haben, worauf der Beschuldigte Strafanzeige gegen sie erstattete (Beschwerdeantwort, S. 4). Das Strafverfahren gegen die Beschwerdeführerin wurde mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurz- ach vom 6. April 2022 eingestellt (vgl. Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 6. April 2022 [Beschwerdeantwortbeilage 2]).