Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 6. April 2022 [Beschwerdeantwortbeilage 2]). Vier Liegenschaften stehen im Gesamteigentum der Ehegatten, wobei der Beschuldigte gemäss dem Eheschutzurteil des Bezirksgerichts Brugg vom 28. November 2016 für die Verwaltung der Liegenschaften zuständig ist (Beschwerde, S. 7; Beschwerdeantwort, S. 4; Strafanzeige vom 2. März 2022, S. 2). Die Verwaltung durch den Beschuldigten beinhaltet(e) die Aufgaben, die Liegenschaftserträge zu verwalten und sicherzustellen, dass finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Liegenschaften eingehalten werden (Beschwerdeantwort, S. 4; Strafanzeige, S. 3).