2.7.3. Was die Schwere des mit einer DNA-Profilerstellung verbundenen Grundrechtseingriffs anbelangt, hat das Bundesgericht in einem neueren Leitentscheid seine bisherige Praxis, wonach die Erstellung eines DNA-Profils lediglich einen leichten (und keinen schweren) Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Person darstellt, durchaus kritisch thematisiert. Im Ergebnis liess es aber offen, ob an der bisherigen Praxis festzuhalten sei, wenngleich es betonte, dass die besagte Kritik an der bisherigen Praxis eine differenzierte Beurteilung der weiteren Eingriffsvoraussetzungen nahelege (vgl. hierzu BGE 147 I 372 E. 2.3).